Wer denkt, er könne sein Tiny House einfach abstellen, wo es ihm gerade gefällt, der irrt. Wenn das Tiny House zum Hauptwohnsitz werden soll, handelt es sich offiziell um ein Bauvorhaben und dafür gelten die Bestimmungen des deutschen Baugesetzbuches, die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes, der Flächennutzungsplan und gegebenenfalls auch ein Bebauungsplan und eine Ortsgestaltungssatzung.
Und in all diesen Verordnungen sind Tiny Houses bisher nicht vorgesehen. Deshalb ist es nicht ganz einfach, eine Genehmigung für ein Tiny House zu bekommen. In jedem Fall solltet ihr vor dem Grundstückskauf eine Bauvoranfrage stellen, um zu klären, ob ihr euren Tiny House-Traum an eurem Wunschort tatsächlich verwirklichen dürft.
Selbst wenn das Tiny House nur als Wochenend- oder Ferienhaus dienen soll, müsst ihr einiges beachten. Je nachdem, ob es auf Privatgrund abgestellt werden soll, auf einer Parzelle auf einem Campingplatz oder in einem Wochenend- oder Ferienhaus-Gebiet. Im ersten Fall ist ebenfalls eine Baugenehmigung nötig. Im zweiten Fall könnt ihr dort keinen Erstwohnsitz anmelden. Und auch wenn ihr euer Tiny House nur abstellen wollt, braucht ihr dafür einen genehmigungsfähigen Abstellplatz.