Kosten für ein Bodengutachten
Als "versteckte Kosten" könnte man beim Grundstückserwerb die Aufwände für ein Bodengutachten ansehen. Zwar ist die fachmännische Prüfung des Bodens nicht unbedingt erforderlich, doch die genaue Beurteilung der Bodenverhältnisse – insbesondere, wenn es sich um ein ehemaliges Gewerbegrundstück handelt – kann nur ein Gutachten nach DIN 1054 klären.
Tipp: Wenn kein allgemeines Bodengutachten (zum Beispiel in einem Neubaugebiet) vorliegt und die Kosten für ein Einzelgutachten zu hoch erscheinen, solltet ihr wenigstens Informationen von örtlichen Bauunternehmen, Architekten oder vom Bauamt einholen.
In der Regel betragen die Kosten für das Bodengutachten rund 0,5 Prozent der Bausumme.
Kosten für Vermessung
Im Gegensatz zum Bodengutachten ist die Vermessung des Baulands obligatorisch. Jedes Grundstück muss vermessen werden. Wenn ihr ein neues Gebäude errichtet, müsst ihr nach Fertigstellung das Katasteramt oder ein Vermessungsbüro beauftragen.
Die Kosten, etwa 1.500 bis 2.000 Euro bei einem durchschnittlich großen Ein- oder Zweifamilienhaus-Grundstück, sind vom Eigentümer zu zahlen. Gleiches gilt im übrigen auch, wenn das Grundstück aus einem anderen Grund vermessen werden muss.
Wenn ihr das Grundstück gekauft habt, dann braucht ihr für die Bebauung eine Baugenehmigung. Lest hier, wie ihr die Baugenehmigung erfolgreich beantragt.
Maßgeblich für die Ermittlung der Wohnfläche ist zudem die Wohnflächenverordnung. Aus ihr geht hervor, welche Räume als Wohnfläche gelten – und welche nicht.
Stichtag für alle Angaben ist der 1. Januar 2022. Was danach noch verändert wurde, müsst ihr nicht berücksichtigen.
Baualtersklasse richtig einordnen
In der Regel ist hier das Baujahr gemeint. Wenn in den vergangenen Jahren allerdings die Kernsanierung stattgefunden hat, kann das eine Einordnung als neueres Gebäude zur Folge haben.