Aufwendiger, nicht nur in zeitlicher Hinsicht, kann vor allem die Beschaffung der Grundbuchangaben, des Bodenrichtwerts und der Wohnfläche sein. Auch beim Baualter müssen Eigentümer einiges beachten.
Grundbuchangaben beschaffen
Wer kein Grundbuchblatt zur Hand hat, erhält als Eigentümer die Daten vom Grundbuchamt auf Antrag in Kopie zugesendet. Allerdings wird ein großer Andrang bei den Ämtern erwartet, was am Ende wegen ausufernder Bearbeitungszeiten dazu führen kann, dass es mit der Frist knapp wird. Zur Not, so Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren, sollte man zum Amt gehen und Einsicht nehmen, um vor Ort eine Kopie entsprechend schneller zu erhalten.
Bodenrichtwert ermitteln
Die Bodenrichtwerte sind zwar über die Internetseiten der jeweiligen Landesverwaltungen, die alle ein Bodenrichtwertinformationssystem (Boris) vorhalten, schnell recherchierbar. Sie liegen aber überwiegend noch nicht vor und werden erst bis zum 30. Juni 2022 bereitgestellt. Zudem gibt es auch Grundstücke in einigen Ländern, die nicht in diesem System erfasst sind. Hier hilft dann nur die Nachfrage des Eigentümers direkt bei seinem zuständigen Gutachterausschuss. Aber auch dort müsst ihr wegen des zu erwartenden Andrangs mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen.
In Bayern und Hamburg benötigt ihr den Bodenrichtwert nicht. In Hessen und Niedersachsen will das Finanzamt den Bodenrichtwert ergänzen.
Ermittlung der Wohnfläche
Eine große Herausforderung kann auch die Ermittlung der Flächen sein. Eigentümer können sie zum Beispiel dem Kaufvertrag, Bauplänen oder Versicherungspolicen entnehmen. Allerdings müsst ihr sie auf Aktualität und mit Blick auf nachträgliche Um-, An- oder Ausbauten überprüfen.
Wenn euch keins der Dokumente vorliegt, dann könnt ihr im Grundbuch zum Beispiel die Grundstücksfläche und die Flurnummer, also die Registrierungsnummer eines Anwesens, herausfinden.
Bei einer unbekannten Wohnfläche oder An- und Umbauten bleibt euch oft nichts anderes übrig, als den Zollstock zu nehmen und alle Zimmer zu vermessen. Auch Vermesser oder Architekten könnten die Flächenangabe für ein paar hundert Euro ermitteln.
Maßgeblich für die Ermittlung der Wohnfläche ist zudem die Wohnflächenverordnung. Aus ihr geht hervor, welche Räume als Wohnfläche gelten – und welche nicht.
Stichtag für alle Angaben ist der 1. Januar 2022. Was danach noch verändert wurde, müsst ihr nicht berücksichtigen.
Baualtersklasse richtig einordnen
In der Regel ist hier das Baujahr gemeint. Wenn in den vergangenen Jahren allerdings die Kernsanierung stattgefunden hat, kann das eine Einordnung als neueres Gebäude zur Folge haben.