Als werdende Mama und Papa weiß man meistens nicht genau, was auf einen zu kommt und wo man die richtigen Informationen findet. Wir möchten Sie nicht nur als Partner in Ihren Finanzen unterstützen, sondern auch bei der Vorbereitung auf Ihren Nachwuchs. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Monaten vor und nach der Geburt - so können Sie diese ein wenig entspannter angehen und die Zeit intensiver genießen.
Eltern-Service
Wir werden Eltern - Was müssen wir wissen?
Glückwunsch - Ihr Schwangerschaftstest ist positiv
Die Erstuntersuchung beinhaltet eine umfangreiche Befragung und Untersuchung und die Schwangere erhält hier ihren Mutterpass. Diesen sollten Sie als Mutter während der Schwangerschaft immer bei sich führen. Die Feststellung der Schwangerschaft und die erste Blutuntersuchung haben meist beim vorherigen Termin stattgefunden, so dass die Blutergebnisse schon im Mutterpass enthalten sind.
Wie viele und welche Untersuchungen sind notwendig?
Jede Schwangere hat Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Die Kosten werden von den Krankenkassen (gesetzlich und privat) übernommen. Durchgeführt werden sie meistens von der behandelnden Frauenärztin/dem behandelnden Frauenarzt oder einer Hebamme - oder nach Absprache im Wechsel.
Durch die regelmäßigen Untersuchungen sollen Risikoschwangerschaften rechtzeitig erkannt und besonders überwacht werden. Im Allgemeinen sind die Untersuchungen wie folgt angesetzt:
- Bis zur 24. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen,
- ab der 28. Schwangerschaftswoche alle 3 Wochen,
- ab der 34. Schwangerschaftswoche alle 2 Wochen und
- ab der 41. Schwangerschaftswoche jeden zweiten Tag.
Regionale Hebammen
Hebammen beantworten Ihnen alle Fragen rund um die Schwangerschaft, die Geburt, die Vorsorge und Nachsorge im Wochenbett und der Rückbildungsgymnastik. Die passende Hebamme vor Ort zu finden, stellt sich manchmal als eine Herausforderung dar. Um Ihnen dies zu erleichtern, können Sie hier eine Hebamme in der Region Trier finden.
Wann muss der Arbeitgeber informiert werden?
Laut Mutterschutzgesetz besteht eine Mitteilungspflicht der Schwangerschaft, sobald sie der Schwangeren bekannt ist. Da es sich hierbei um keine genaue Frist handelt, ist es Ihre persönliche Angelegenheit, wann Sie sich tatsächlich Gewissheit über Ihren Zustand verschafft haben. Sie können somit selbst entscheiden, wann Sie Ihren Arbeitgeber informieren. Die meisten Frauen informieren ihren Arbeitgeber nach der 12. Woche, denn dann ist die Gefahr einer Fehlgeburt nicht mehr so groß.
Sollten Sie in einem Pflegebereich oder im Umgang mit kranken Menschen, Kindern oder gefährlichen Inhaltsstoffen arbeiten, ist es sinnvoll den Arbeitgeber bereits frühzeitig zu informieren. So schützen Sie sich und Ihr ungeborenes Kind.
Was bedeutet Mutterschutz für mich?
Sie dürfen nicht an einem gesundheitsgefährdendem Arbeitsplatz beschäftigt werden. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihren Arbeitsplatz auf mögliche Gefährdungen hin zu überprüfen und trägt die volle Verantwortung dafür, dass die im §4 Mutterschutzgesetz definierten Beschäftigungsverbote eingehalten werden.
Die gesetzlichen Fristen für den Mutterschutz beginnen 6 Wochen vor der Geburt und enden 8 Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit erhalten Sie das Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse.
Ihr Urlaubsanspruch besteht für die gesamte Zeit von Schwangerschaft und Mutterschutz. Nicht genommener Urlaub kann nach dem Mutterschutz im laufenden oder im nächsten Jahr beansprucht werden. Eine Kündigung während des Mutterschutzes ist nicht möglich.
Was bieten Geburtsvorbereitungskurse?
Um Ihnen ein sicheres Gefühl für die Geburt zu geben, eignen sich Geburtstvorbereitungskurse sehr gut. In den Kursen lernen Sie Entspannungs-, Atem- und Körpertechniken kennen, um das Vertrauen in die eigenen Kräfte zu stärken und Unsicherheiten abzubauen. Ab dem 6. Monat ist es sinnvoll einen solchen Kurs zu belegen. Informieren Sie sich rechtzeitig über freie Plätze in den regionalen Krankenhäusern oder bei Ihrer Hebamme. Die BKK R+V bietet ihn ihren Leistungen die Kostenübernahme für einen Geburtsvorbereitungskurs an.
Wo kann mein Kind zur Welt kommen?
Die Geburt Ihres Kindes können Sie nicht 100% planen. Was Sie jedoch bereits vorher abklären können, ist wo sie stattfinden soll. In der Region Trier haben Sie dazu verschiedene Möglichkeiten. Neben den Geburten im Krankenhaus bieten Ihnen Geburtshäuser die Möglichkeit Ihr Kind zur Welt zu bringen.
Geburtshäuser sind selbstständige Einrichtungen und bieten Ihnen neben der Geburt auch Vorbereitungskurse und Schwangerenvorsorge an. So können Sie sich schon während der Schwangerschaft mit den Räumlichkeiten und den Hebammen vor Ort vertraut machen. Die Geburt wird dann von der diensthabenden Hebamme begleitet und es kommt meist zu keinem Schichtwechsel. Nach einigen Stunden können Sie das Geburtshaus verlassen und werden im Wochenbett von einer Hebamme betreut. In der Region Trier ist derzeit kein Geburtshaus vorhanden.
Eine Geburt im Krankenhaus ist die Variante, die in Deutschland bisher am meisten genutzt wird. Wenn Sie sich für diesen Ort entschieden haben, bieten Ihnen die Krankenhäuser in der Region Informationsveranstaltungen an, in denen Sie den Kreißsaal besichtigen und die Klinik kennenlernen können. Ein Krankenhaus mit einer Geburtsstation in der Region Trier ist das Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen Mitte.
Einige Krankenhäuser bieten die ambulante Geburt an. Damit ist gemeint, dass die Frau ganz normal für die Geburt in die Klinik kommt, aber dann einige Stunden nach der Geburt wieder nach Hause geht. So ist gewährleistet, dass während der Geburt eine optimale medizinische Betreuung besteht. Gleichzeitig können Sie nach der Geburt die ersten Tage mit Ihrem Kind in Ruhe zu Hause verbringen. Es ist ratsam, sich um eine nachbetreuende Hebamme zu kümmern, die Ihnen gute Ratschläge geben kann.
Was steht uns zu und wo muss welche Unterstützung beantragt werden?
In der Regel erhalten Sie als Angestellte während dem Mutterschutz Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse. Am Besten reichen Sie die Bescheinigungen bis 7 Wochen vor der Geburt bei Ihrer Krankenkasse ein. Privatversicherte oder Familienversicherte erhalten das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Eine Übersicht, ob Ihnen Mutterschaftsgeld zusteht und wo Sie es beantragen können finden Sie bei dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Damit Sie die Ihnen zu stehenden Leistungen möglichst früh bekommen, sollten Sie die Formluare frühzeitig und soweit wie möglich bereits vor der Geburt ausfüllen.
Wo gibt es Informationen zu den Kindertagesstätten und der Kinderbetreuung?
Die meisten Mütter möchten nach der Geburt wieder arbeiten gehen. Am besten machen Sie sich bereits vor der Geburt gedanken darüber und stimmen Ihren Plan mit dem Arbeitgeber ab. Dazu gehört auch die Frage "Wie kann ich mein Kind in dieser Zeit betreuen?". Bei dem zuständigen Jugendamt, Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg können Sie sich über freie Plätze informieren und erfahren, ab wann und wie Sie Ihr Kind für einen Platz anmelden können.
Wann beginnt der Mutterschutz?
Als werdende Mutter dürfen Sie in den letzten sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin nur mit Einwilligung beschäftigt werden. Nach der Geburt gilt für Sie ein Beschäftigungsverbot von acht Wochen beziehungsweise zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten. In der Regel erhalten Sie als Angestellte während dem Mutterschutz Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse. Privatversicherte oder Familienversicherte erhalten das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert Sie über den Mutterschutz.
Vorbereitungen für den Tag X
Damit an dem Tag der Geburt möglichst alles glatt läuft, sollten Sie alle vorzubereitenden Möglichkeiten frühzeitig erledigen. Klären Sie beispielsweise den Weg zum Krankenhaus ab und wer Sie hinfährt. Ihr Partner sollte in der zeit um den Geburtstermin berufliche Termine minimieren, um schnell bei Ihnen sein zu können.
Eine weitere Vorbereitung ist das Packen Ihrer Krankenhaustasche. Um die Ausstellung der Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes zu beantragen, werden die Geburtsbescheinigung der Klinik, die Personalausweise der Eltern, die Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch benötigt. Oft kann das Kind direkt im Krankenhaus angemeldet werden. Die ausgestellte Urkunde muss dann nur noch beim Standesamt abgeholt werden. Bitte denken Sie daran, die benötigten Unterlagen in Ihre Kliniktasche mit einzupacken. Dies lässt Sie die Zeit nach der Geburt mit Ihrem Kind stressfreier erleben.
Wenn Sie und Ihr Partner nicht verheiratet sind, muss Ihr Partner die Vaterschaft des Kindes anerkennen. Dies können Sie bei dem zuständigen Jugendamt, Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg, bereits vor der Geburt beantragen.
Kinderärzte und die ersten Untersuchungen
Von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr soll die Entwicklung Ihres Kindes regelmäßig überwacht werden. Dies erfolgt durch die als "U1" bis "U9" bekannten Untersuchungen bei einem Kinderarzt. Die "U1" wird direkt nach der Geburt durchgeführt. Die folgende "U2" erfolgt zwischen dem 3. und 10. Lebenstag. Damit Sie diese innerhalb des Zeitraums durchführen können, sollten Sie sich vor der Geburt für einen Kinderarzt entscheiden.
Die Vorsorgeuntersuchungen helfen dabei Abweichungen bei der Entwicklung des Kindes rechtzeitig zu erkennen um gegebenenfalls eingreifen zu können. Dokumentiert werden diese Untersuchungen im Kinderuntersuchungsheft, das Sie zu jedem Arztbesuch mitbringen sollten. Die Kosten für die Untersuchungen werden von der Krankenkasse übernommen.
Lassen Sie sich die Geburtsurkunde vom Standesamt ausstellen – dafür brauchen Sie und Ihr Partner die Bescheinigung der Klinik, Ihre eigenen Geburtsurkunden und Ihren Personalausweis. Eventuell wird Ihre Heiratsurkunde oder die Vaterschaftsanerkennung benötigt.
Um die Vorsorgeuntersuchungen Ihres Kindes durchführen zu können und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu gewährleisten, sollten Sie Ihr Kind bei Ihrer Krankenkasse anmelden. Die BKK R+V hat mit dem "Bonolino Blubb" ein besonderes Kinderprogramm für jungen Kunden.
Nach der Geburt müssen Sie Ihr Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden und einen Pass beantragen. Sie benötigen dazu Ihre Personalausweise, die Geburtsurkunde des Kindes, gegebenenfalls die Bescheinigung über die Vaterschaft und ein Lichtbild des Kindes nach den gängigen Vorgaben.
Besprechen Sie bis sieben Wochen vor dem geplantem Beginn Ihrer Elternzeit mit Ihrem Arbeitgeber, wie Sie gerne Ihre Elternzeit nehmen möchten und melden Sie dies schriftlich an.
Zur Beantragung des Elterngeldes müssen Sie ein Exemplar der Geburtsurkunde des Kindes, einer Bescheinigung der Krankenkasse sowie des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld und eine Einkommenserklärung an die Elterngeldstelle schicken. Wie viel Elterngeld Sie nach der geburt Ihres Kindes erhalten, können Sie mit dem Elterngeldrechner des Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend berechnen.