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Betriebliche Altersvorsorge

Ihre Mitarbeiter haben das Recht, einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Von einer attraktiven Lösung zur Entgelt-Umwandlung profitieren auch Sie als Arbeitgeber.

Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließen Sie als Arbeitgeber eine Lebensversicherung für Ihre Mitarbeiter ab. Wegen des geringen Verwaltungs-Aufwands eignet sie sich besonders für kleinere Unternehmen.
Beiträge werden vorsichtig angelegt.
Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht. Für die Anlage der Beiträge gelten deshalb strenge Regeln. Die Leistungen setzen sich zusammen aus einem garantierten Teil und der sogenannten Überschussbeteiligung.

Pensionskasse

Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Einrichtungen. Oft werden sie von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Es gibt jedoch auch offene Pensionskassen. Sie bieten ihre Dienste bundesweit an.
Pensionskassen unterliegen der staatlichen Finanzaufsicht, die sie wie Versicherungen behandelt. Pensionskassen müssen daher ihr Vermögen konservativ anlegen. Arbeitnehmer haben einen rechtlichen Anspruch auf zugesagte Leistungen an die Pensionskasse.

Pensionsfonds

Pensionsfonds sind vom Betrieb unabhängige, rechtlich selbstständige Einrichtungen. Sie werden nicht wie Versicherungen behandelt. Sie bieten deshalb bessere Renditechancen bei einem höheren Risiko.
Ein neuer Weg der betrieblichen Altersversorgung.
Pensionsfonds gibt es in Deutschland erst seit 2002. Sie unterliegen der staatlichen Finanzaufsicht, können ihr Vermögen aber frei am Kapitalmarkt anlegen. Die Arbeitnehmer haben einen rechtlichen Anspruch auf die zugesagten Leistungen an den Pensionsfonds.

Gerne finden wir mit Ihnen das passende Produkt für Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter!