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Auslandszahlungsverkehr

Grundsätzlich unterscheidet sich der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr in nicht EU-Länder sehr stark vom Inlandszahlungsverkehr.

Dies hat folgende Gründe:

Für den Überweisungs- und Scheckverkehr unterhalten die Banken individuell umfassende internationale Korrespondenzbankverbindungen. Diese dienen zur Verrechnung der Gegenwerte der Zahlungen. Die dazugehörige Nachrichtenübertragung erfolgt weitestgehend über das SWIFT-Netz (vollelektronisches, belegloses Datenübertragungssystem), das die Banken gemeinschaftlich aufgebaut haben und unterhalten.

Die Verrechnung der Zahlung erfolgt über die zwischen den Korrespondenzbanken geführten Konten oder über ein drittes Kreditinstitut, das eingeschaltet wird.
Die Kosten für eine SWIFT-Zahlung belaufen sich auf 1,5 Promille des Euro-Gegenwerts, betragen jedoch mindestens EUR 15,00. Diese Gebühr bezieht sich immer auf Kostenteilung (eventuell zuzüglich weiterer Kosten durch Expresszahlungen bzw. Zahlungen in abwicklungsproblematische Länder).
Unsere SWIFT-Adresse lautet: GENODED1TVB

Die bei grenzüberschreitenden Transaktionen erforderlichen bankinternen Bearbeitungsschritte erfordern einen höheren Zeitaufwand als im Inlandszahlungsverkehr.

Weitere Informationenfinden Sie hier:

Zahlungsverkehr innerhalb der EU